Der Bundesrat hat am 1. November 2023 im Auftrag des Nationalrats einen Bericht zum Einbezug der Steuern beim Existenzminimum verabschiedet.
Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts werden die Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums nicht berücksichtigt.
Ob die Steuerforderungen beim Existenzminimum in Zukunft berücksichtigt werden sollen, muss der Gesetzgeber entscheiden. Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich die Berücksichtigung der Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums. Die Neuregelung der Berechnung soll jedoch die Begleichung der Steuerforderungen sicherstellen und die Ansprüche von familienrechtlich Unterhaltsberechtigten schützen.
Der Bundesrat erklärt bereit, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, sollte er den Auftrag dazu erhalten.
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