Die Richtlinie 120-2 wurde vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG komplett überarbeitet und aktualisiert. Das Dokument weist Neuerungen in den Bereichen Steuerpflicht (Kapitel 4) und besondere Ausführungsbestimmungen (Kapitel 5) auf.
Neben einem Einstufungsschema für die unabhängige Prüfung des Spirituosensteuersatzes (Ziffer 4.5.4) wurden auch die Instruktionen für das Vorgehen bei Berichtigung der Einfuhrzollanmeldung beispielsweise bei versäumter Beantragung der Steueraussetzung oder bei Korrekturen der eingeführten Liter Alkohol konkretisiert (Kapitel 5).
Die Richtlinie R-120-2 ist hier abrufbar.