Das Baselbieter Stimmvolk hat am 24. November 2019 die Steuervorlage 17 angenommen.
Die wichtigsten Punkte der kantonalen Reform sind:
- Abschaffung der besonderen Besteuerung von Statusgesellschaften;
- Einführung einer Patentbox mit einer Entlastung von 90 Prozent;
- Einführung eines zusätzlichen Abzugs für Forschung und Entwicklung von 20 Prozent;
- Entlastungsbegrenzung von 50 Prozent;
- Gestaffelte Senkung des effektiven Gewinnsteuersatzes auf 13,45% bis 2025;
- Senkung des Kapitalsteuersatzes auf 1,6 Promille;
- Privilegierte Besteuerung von Patenten, Intragroup Loans und Beteiligungen bei der Kapitalsteuer;
- Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 60 Prozent;
- Erhöhung des Steuerabzugs für Kinderdrittbetreuungskosten auf 10‘000 Franken pro Kind und Erhöhung der individuellen Prämienverbilligung.
Die Medienmitteilung der Steuerverwaltung BL ist hier abrufbar.