Am 20. Mai 2020 hat der Bundesrat den Prüfbericht zur standardkonformen Umsetzung des Automatischen Informationsaustauschs den zuständigen parlamentarischen Kommissionen (WAK-N und WAK-S) zur Konsultation unterbreitet. Überprüft wurde die Einhaltung der Prüfkriterien des Bundesbeschlusses über den Prüfmechanismus vom 6. Dezember 2017 durch die Partnerstaaten, wie bspw. ob die Datenvertraulichkeit gewährleistet ist.
Insgesamt wurden fünf neue Partnerstaaten, mit denen der Datenaustausch erstmals dieses Jahr stattfinden wird sowie 27 Partnerstaaten wie u.a. Indien, Russland und China, mit denen Daten bereits erstmalig ausgetauscht wurden, überprüft. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass alle Partnerstaaten die Kriterien einhalten und diesen wie vereinbart Informationen zu Finanzkonten im September 2020 übermittelt werden. Der Prüfbericht ist hier brufbar.