Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat entschieden, MWST-Guthaben neu innert 30 Tagen (bisher: 60 Tage) auszubezahlen.
Ein Gesuch um vorzeitige Rückzahlung der MWST-Guthaben muss daher nicht mehr gestellt werden. Im Jahr 2020 wurden insgesamt CHF 9.9 Mia. MWST-Guthaben ausbezahlt.
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