Die Schweizerische Steuerkonferenz veröffentlichte am 3. November eine aktualisierte Fassung des SSK-KS 28. Die Aktualisierungen betreffen die Berechnung des Kapitalisierungssatzes zur Ermittlung des Ertragswertes und eine Präzisierung zur Praxis zur Bewertung von Startup-Gesellschaften.

Die Berechnung des Kapitalisierungssatzes zur Ermittlung des Ertragswertes wird für die Bewertungen mit Bilanzstichtagen ab 1. Januar 2021 angepasst. In Umsetzung eines Gutachtens der Universität Zürich wird für den risikolosen Zinssatz auf den Zinssatz abgestellt, zu dem Anteilsinhaber Geld anlegen oder Kredit aufnehmen könnten. Die jährlich ermittelte Risikoprämie leitet sich neu aus der Risikoprämie von kotierten Unternehmen ab unter Berücksichtigung des spezifischen Risikos von nicht kotierten Unternehmen sowie der Illiquidität. Daraus werden sich ab 2021 leicht höhere Kapitalisierungssätze ergeben. Weiter wurde in Rz. 2 Abs. 5 die Praxis zur Bewertung von Startup-Gesellschaften klarer umschrieben. Es heisst dort neu: „[...] Ein Verkehrswert wird auch durch Preise begründet, welche von Investoren anlässlich von Finanzierungsrunden bzw. Kapitalerhöhungen bezahlt wurden. Während der Aufbauphase einer Gesellschaft bleiben diese Investorenpreise jedoch unberücksichtigt [...]“.

Die aktualisierte Fassung des Kreisschreibens ist hier abrufbar.