Nach der ab dem 1. Januar 2022 gültigen geänderten Berufskostenverordnung des Bundes wird bei der direkten Bundessteuer die bisherige Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen von 0,8% auf 0,9% des Fahrzeugkaufpreises pro Monat angehoben.
Neu wird auch die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs für den Arbeitsweg abgegolten. Bei Anwendung der Pauschale ist der Fahrkostenabzug also bereits berücksichtigt. Durch die Änderung soll der administrative Aufwand vermindert werden.
Im Interesse einer einheitlichen Einschätzung bei der direkten Bundessteuer und den Staats- und Gemeindesteuern, wird die Änderung auch für die Staats- und Gemeindesteuer übernommen. In der Weisung des kantonalen Steueramtes über die Ermittlung des Naturaleinkommens aus der Verwendung eines Geschäftsautos für private Fahrten bei Unselbständigerwerbenden und des Privatanteils an den Autokosten bei Selbständigerwerbenden (ZStB Nr. 17.1) wird deshalb die Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen ebenfalls von 0,8% auf 0,9% erhöht.
Auch angepasst wird die Verfügung über die Pauschalierung von Berufsauslagen (ZStB Nr. 26.1).
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