Das Steuerungsorgan bestehend aus Bund und Kantonen hat am 10. April 2017 eine erste Runde von Anhörungen mit den politischen Parteien, den Städten, den Gemeinden, den Kirchen und der Wirtschaft über die Steuervorlage 17 (vormals Unternehmenssteuerreform III) abgeschlossen. Es besteht ein breiter Konsens hinsichtlich der Notwendigkeit und den Zielen dieses Projekts.
Im Nachgang zur Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) in der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 hat der Bundesrat eine neue Reform mit dem Titel «Steuervorlage 17» lanciert. Das Steuerungsorgan, unter der Leitung des Vorstehers des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), Bundesrat Ueli Maurer, erarbeitet die Reformvorschläge zu Handen des Bundesrates und evaluiert die Vorschläge, die im Rahmen von Anhörungen eingebracht werden.
Gemäss der Medienmitteilung des EFD vom 10. April 2017, hat die erste Runde der Anhörungen in einer sachorientierten, konstruktiven Atmosphäre stattgefunden. Unbestrittenes Ziele ist die Wiederherstellung der internationalen Akzeptanz, der Erhalt der Standortattraktivität und die Sicherung der Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden.
Die Anhörungen bestätigen die hohen Erwartungen an die neue Vorlage. An seiner Sitzung vom 7. April 2017 bekräftigte das Steuerungsorgan, dass Bund und Kantone im Gesetzgebungsprozess für grösstmögliche Transparenz sorgen und die finanziellen Auswirkungen aufzeigen sollen. Dabei sollen die Städte und die Gemeinden eng einbezogen werden. Die Wirtschaft wünscht im Interesse der Rechtssicherheit ein möglichst baldiges Inkrafttreten der Reform.