Am 29. Oktober 2018 ist das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und auf Veräusserungsgewinnen zwischen der Schweiz und Ghana in Kraft getreten.
Das Änderungsprotokoll passt das DBA mit Ghana aus dem Jahre 2008 an die heutigen Verhältnissen an und beinhaltet den aktuellen internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.
Das Änderungsprotokoll ist am 29. Oktober 2018 in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen sind auf Auskunftsersuchen für Steuerjahre mit Beginn am 1. Januar 2019 oder auf spätere Steuerjahre anwendbar.
Die Medienmitteilung und die zugehörigen Unterlagen sind hier abrufbar.