Die ESTV hat basierend auf den Steuerdaten 2020 die Steuerabzüge für Kinderbetreuungskosten bei der direkten Bundessteuer untersucht. Die Daten beziehen sich auf 14 Kantone (AR, BE, FR, GE, GL, GR, JU, NW, OW, SG, SZ, TI, VD und VS).
Viele Steuerpflichtige nutzen diesen Abzug für kleine Beträge, die weit unter den gewährten Höchstgrenzen liegen. Zwischen den Kantonen bestehen erhebliche Unterschiede: Im Tessin machen z.B. nur 9.2% der Steuerpflichtigen mit Kindern diesen Abzug geltend, während es in der Waadt 29.8% sind. Verheiratete Steuerpflichtige mit Kindern reduzieren ihre Steuer im Durchschnitt stärker als Alleinstehende mit Kindern. Durch den Abzug wird die Steuer von Pflichtigen mit Kindern zudem tendenziell umso stärker gesenkt, je höher ihr steuerbares Einkommen ist.
Die französische Studie (mit deutscher Zusammenfassung) ist hier abrufbar.