Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 11. - 17. November 2019 publiziert wurden.
Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden:
- Urteil vom 25. Oktober 2019 (2C_846/2019): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2017 (Luzern); Quellensteuer; das Verfahren wird infolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben.
- Urteil vom 29. Oktober 2019 (2C_899/2019): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2015 und 2016 (Zürich); auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
- Urteil vom 30. Oktober 2019 (2C_904/2019): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2016 (Tessin); mit seiner Rüge erfüllt der Beschwerdeführer die in Art. 42 Abs. 2 BGG vorgesehenen Begründungsanforderungen nicht; auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
- Urteil vom 29. Oktober 2019 (2C_905/2019): Rechnung Rettungsdienst Zug; auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
- Urteil vom 29. Oktober 2019 (2D_59/2019): Staats- und Gemeindesteuern 2015 (Thurgau); Steuererlass; auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
- Urteil vom 30. Oktober 2019 (2C_907/2019): Beiträge an die Kosten der ausserfamiliären Unterbringung eines Kindes; auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.