Im Zuge der Umsetzung der STAF wird die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr anwenden.
Die Stimmbevölkerung hat am 19. Mai 2019 dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) zugestimmt (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 19. Mai 2019). Die Regelungen der STAF treten damit voraussichtlich auf den 1. Januar 2020 in Kraft. Gleichzeitig wird die ESTV die Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches gänzlich aufheben. Anders als die Abschaffung der Regelungen für kantonale Statusgesellschaften bedarf die Abschaffung dieser Bundespraxen keiner gesetzlichen Anpassung.
Bereits seit dem 1. Januar 2019 wurden keine neuen Gesellschaften mehr zu diesen zwei Bundespraxen zugelassen. Dies wurde seitens der ESTV am 15. November 2018 entsprechend kommuniziert (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 17. November 2018).
Die diesbezügliche Medienmitteilung des Bundesrates vom 22. Mai 2019 ist hier abrufbar.
Die diesbezügliche Mitteilung der ESTV vom 24. Mai 2019 ist hier abrufbar.