Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 8. - 14. April 2019 publiziert wurden.
- Urteil vom 15. März 2019 (2C_230/2018) und Urteil vom 15. März 2019 (2C_231/2018): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2009 (Solothurn); Die vorinstanzliche Zuordnung der Liegenschaft zum Privatvermögen erweist sich als bundesrechtskonform. Entscheidend fällt ins Gewicht, dass die Beschwerdegegnerin bei einem derartigen Geschäft zivilrechtlich erstmals als Eigentümerin in Erscheinung tritt und sie am früheren Handel einer anderen Liegenschaft (Kauf und Sanierung mit anschliessendem Verkauf einer anderen Liegenschaft seitens des Ehemanns) lediglich als Darlehensgeberin beteiligt war (E. 3.3.4). Der Pauschalabzug für Unterhaltskosten nach Art. 32 Abs. 4 DBG wurde zu Recht gewährt. Abweisung der Beschwerde des kantonalen Steueramts Solothurn.
- Urteil vom 19. März 2019 (2C_1000/2018): Gewinnsteuer der juristischen Personen (Freiburg); entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin gehören Grundstückgewinne von Holdinggesellschaften nach einhelliger Lehrmeinung zum Liegenschaftenertrag im weiteren Sinne; §127 Abs. 4 DStG/FR, der die Erhebung der Steuer auf den Liegenschaftsgewinnen von Holdinggesellschaften vorbehält, entspricht daher den Vorgaben von Art. 28 Abs. 2 Satz 2 StHG; die Kantonale Steuerverwaltung Freiburg hat den Veräusserungsgewinn aus der Liegenschaft im Kanton Freiburg zu Recht mit der kantonalen Gewinnsteuer erfasst; Abweisung der Beschwerde der Beschwerdeführerin.
- Urteil vom 20. März 2019 (2C_749/2017, 2C_753/2017): Umsatzabgabe; die Pflicht zur Entrichtung einer halben Umsatzabgabe entfällt gemäss Art. 17 Abs. 2 lit. a StG nur dann, wenn dem abgabepflichtigen Vermittler zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses (Art. 15 Abs. 1 StG) bzw. spätestens drei Tage danach (Art. 21 Abs. 3 StV) eine Effektenhändlerkarte der betreffenden Vertragspartei vorgelegt wurde und er diese der ESTV auf Verlangen hin vorweisen kann.
- Urteil vom 11. März 2019 (2C_150/2019): Staats- und Gemeindesteuern 2004 (Aargau); Die Beschwerde betreffend die strittige Aufrechnung auf einer Beteiligung an der inzwischen gelöschten D. AG ist offensichtlich unbegründet, da der Beschwerdeführer nicht darlegt, inwiefern die vorinstanzlichen Erwägungen gegen Bundesrecht verstossen. Abweisung der Beschwerde.
Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden:
- Urteil vom 27. März 2019 (2C_111/2019): Zoll; Nutzung eines unverzollten Motorfahrzeugs; auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
- Urteil vom 25. März 2019 (2C_454/2018): Verrechnungssteuer 2005-2008 (Erhebung); auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.