Der Bundesrat hat am 16. Januar 2019 beschlossen, die Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF, vormals SV17) am 19. Mai 2019 zur Abstimmung zu bringen, sofern das Referendum erfolgreich ergriffen wurde.
Gemäss einer Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. Januar 2019 soll die Vorlage betreffend das Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) (BBl 2018 6031) am 19. Mai 2019 zur Abstimmung gebracht werden. Die Abstimmung steht unter dem Vorbehalt, dass das gegen die Vorlage ergriffene Referendum erfolgreich zustande kommt. Die Referendumsfrist ist am 17. Januar 2019 abgelaufen.
Eine offizielle Mitteilung der Bundeskanzlei (BK), über das erfolgreiche Zustandekommen des Referendums liegt noch nicht vor (vgl. die Medienmitteilungen der BK). Gemäss den aktuellen Medienberichten und einer Medienmitteilung der Referendumsallianz sollen jedoch über 55'000 Unterschriften gegen das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) eingereicht worden sein. Das Referendum wäre demzufolge erfolgreich zustande gekommen.
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat den Ablauf bis zum in Kraft treten der STAF - unter Einbezug einer allfälligen Referendumsabstimmung auf der Webseite des EFD skizziert (die grafische Darstellung als PDF ist hier verfügbar).