Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 11. - 17. Dezember 2017 publiziert wurden.
- Urteil vom 21. November 2017 (2C_123/2016): Verrechnungssteuer; Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens bildete insbesondere die Frage, ob es sich beim strittigen Betrag um Verrechnungssteuer handelt, und andererseits, ob dieser der Beschwerdeführerin zurückzuerstatten ist; die Beschwerdeführerin tätigte vorliegend Leerverkäufe (sog. «Short»-Verkauf), indem sie Aktien verkaufte, die (noch) nicht in ihrem Eigentum standen; folglich konnte sie am Dividendenstichtag auch kein Nutzungsrecht verschaffen, sondern lediglich eine Ersatzzahlung im Umfang der geschuldeten Aktien resp. Dividenden; sie war damit, genauso wenig wie die Käufer, «Inhaber gesellschaftlicher Beteiligungsrechte oder ihnen nahestehende Dritte»; folglich bestanden zwischen der Beschwerdeführerin, den Käufern der Aktien und den Verfahrensbeteiligten als Subcustodian der Beschwerdeführerin einzig vertragliche, nicht jedoch gesellschafts- oder beteiligungsrechtliche Beziehungen; die Vorinstanz durfte daher zu Recht das Vorliegen eines Steuerobjekts gemäss Art. 4 Abs. 1 VStG verneinen; folgerichtig handelt es sich beim Betrag von CHF 54.67 Mio. somit nicht um Verrechnungssteuern; weiter besteht keine Grundlage für eine Rückvergütung dieses Betrags an die Beschwerdeführerin; deren Beschwerde erweist sich damit als unbegründet; Abweisung der Beschwerde.
- Urteil vom 28. November 2017 (2C_971/2017): Keine Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde; die Beschwerde wird abgewiesen.
- Urteil vom 4. Dezember 2017 (2C_282/2017): Streitigkeit zwischen dem Kanton Genf und der Gemeinde Genf betreffend Auszahlung von Bussgeldern, welche der Kanton stellvertretend einkassiert hat. Verweis auf die Vorinstanz, welche auf die Beschwerde der Gemeinde nicht eingetreten ist.
- Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden:
- Urteil vom 29. November 2017 (2C_997/2017): Kantonale Steuern 2012 (Tessin); die Beschwerde ist unzulässig.
- Urteil vom 1. Dezember 2017 (2C_1011/2017): Direkte Bundessteuer und kantons- und Gemeindesteuer 2009-2012 (Wallis), die Beschwerde ist unzulässig.
- Urteil vom 28. November 2017 (2D_42/2017): Erlass der Staats- und Gemeindesteuer 2013 (Aargau), auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.