Der Ständerat hat in seiner Sitzung vom 18. September 2017 die Differenzen betreffend das Geldspielgesetz beraten und hält daran fest, Gewinnen aus bestimmten Geldspielen ab 1 Million Franken zu besteuern.
Gemäss dem Geschäft des Bundesrates (15.069) will der Bundesrat die Geldspiele in der Schweiz kohärent und zeitgemäss in einem einzigen Gesetz regeln. Er hat hierfür am 21. Oktober 2015 zuhanden des Parlaments eine Botschaft mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet.
Differenzen zwischen den beiden Räten bestehen insbesondere bei der Besteuerung der Gewinne aus Geldspielen. Anders als der Bundesrat und der Nationalrat (vgl. die Wortprotokolle vom 15. März 2017) möchte die Rechtskommission des Ständerats Gewinne aus Geldspielen nicht generell von der Steuer befreien und beantragte ihrem Rat im Rahmen der Differenzbereinigung des Geldspielgesetzes an seinem Modell festzuhalten, wonach solche Gewinne ab einem Freibetrag von einer Million Franken besteuert werden sollen (vgl. hierzu die Medienmitteilung der Rechtskommission des Ständerates vom 28. März 2017).
Der Ständerat beschloss daraufhin in seiner Sitzung vom 29. Mai 2017 an der Besteuerung der Gewinne ab einem Freibetrag von 1 Million Franken festzuhalten. Hiermit bestand in diesem Punkt weiterhin eine Differenz zum Nationalrat (vgl. unseren Beitrag vom 29. Mai 2017).
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates wiederum hatte am 26. Juni 2017 dem Nationalrat empfohlen im Differenzbereinigungsverfahren an seinem Beschluss festzuhalten und die Gewinne aus Grossspielen künftig nicht mehr zu besteuern (Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 26. Juni 2017). Eine Minderheit der Kommission konnte sich hingegen ein Zugehen auf den Ständerat vorstellen und akzeptierte den Steuerfreibetrag bis zu 1 Millionen Franken, bzw. wollte diesen sogar für Spielgewinne aus online-Spielbankenspielen vorsehen. In einigen offenen Punkten hatte die Kommission zudem Kompromissvorschläge erarbeitet.
In seiner Sitzung vom 12. September 2017 hat sich der Nationalrat in der Folge dafür ausgesprochen, an seinem Beschluss (und damit an den Empfehlungen seiner Kommission für Rechtsfragen) festzuhalten und die Gewinne aus Grossspielen künftig nicht mehr zu besteuern. In diesem wesentlichen Punkt bestand damit weiterhin eine Differenz zwischen den beiden parlamentarischen Räten (vgl. hierzu auch unseren Beitrag vom 15. September 2017).
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat daraufhin am 13. September 2017 eine Empfehlung zuhanden des Ständerates abgegeben, die in Bezug auf die betreffende Differenz eine Ausdehnung des Steuerfreibetrags bis zu 1 Millionen Franken auch auf Spielgewinne aus der Online-Teilnahme an Spielbankenspielen vorsieht (analog dem Antrag der Minderheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates).
Der Ständerat hat in seiner Sitzung vom 18. September beschlossen an der Besteuerung von Gewinnen aus bestimmten Geldspielen ab 1 Million Franken festzuhalten. Der Rat folgte mit 37 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen seiner Rechtskommission und bleibt bei der Besteuerung. Es besteht demzufolge weiterhin eine Differenz zwischen den beiden parlamentarischen Räten.