Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) begrüsst die rasche Verabschiedung der Vernehmlassungsvorlage zur Steuervorlage 17 (SV17) durch den Bundesrat und befürwortet die Stossrichtung der Vorlage grundsätzlich. Sie ist aber befremdet über das Festhalten des Bundesrats an einem Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von nur 20.5% statt von 21.2%.
Der Bundesrat hatte an seiner Sitzung vom 6. September 2017 die Vernehmlassung zur SV17 eröffnet die unter anderem vorsieht, dass der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer nur auf 20.5% – statt wie vom Steuerungsorgan ursprünglich empfohlen auf 21.2% – erhöht werden soll (vgl. unseren Beitrag vom 6. September 2017).
Die FDK begrüsst in ihrer Medienmitteilung vom 6. September 2017 zunächst das rasche Vorgehen des Bundesrates. Die Stossrichtung der Vorlage stimmt nach Auffassung der FDK grundsätzlich und stellt eine ausgewogene und prüfenswerte Grundlage für die weiteren Arbeiten zu Handen des Parlaments dar.
Unverständlich ist für die FDK jedoch, dass der Bundesrat daran festhält, die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer statt auf 21.2% nur auf 20.5% zu erhöhen. Die 21.2% seien Teil eines Kompromisses, waren im Abstimmungskampf unbestritten und wurden auch vom Bundesrat unterstützt.
Der Entscheid des Bundesrates gefährdet nach Auffassung der FDK die Ausgewogenheit der Vorlage und verkennt die finanzielle Belastung von Kantonen und Gemeinden zum Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit: «Der Bund trägt dem Umstand nicht Rechnung, dass ihm Steuersenkungen der Kantone Mehreinnahmen bescheren. Die Kantone haben weniger Handlungsspielraum, um die Steuereinnahmen mobiler Statusgesellschaften zu sichern und die Auswirkungen auf ihre Gemeinden angemessen zu berücksichtigen.»
Der Vorstand der FDK hatte sich bereits in einer Medienmitteilung vom 12. Juni 2017 kritisch gegenüber dem Entscheid des Bundesrates (im Zusammenhang mit der Publikation der Eckwerte zur SV17) geäussert (vgl. unseren Beitrag vom 25. Juni 2017)
Die Medienmitteilung der FDK ist hier abrufbar.