Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 21. - 27. August 2017 publiziert wurden.
- Urteil vom 17. Juli 2017 (2C_314/2016, 2C_315/2016): Direkte Bundessteuer und Kantonssteuer 2002–2009 (Bern); Gesuch um Steuerbefreiung des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport wegen Verfolgung öffentlicher Zwecke; Bestätigung der Rechtsprechung, wonach juristische Personen, die in erster Linie Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke verfolgen, grundsätzlich keinen Anspruch auf Steuerbefreiung gemäss Art. 56 lit. g DBG haben, selbst wenn sie zugleich öffentlichen Zwecken dienen (so bereits Urteil des Bundesgerichts 2C_383/2010 vom 28. Dezember 2010, E. 2); Abgrenzung zur Tätigkeit von internationalen Sportverbänden; Abweisung der Beschwerde.
- Urteil vom 17. Juli 2017 (2C_69/2017): Kantons- und Gemeindesteuern 2012 (Aargau); gemäss dem Kapitaleinlageprinzip ist nicht nur das einbezahlte Aktienkapital, sondern jede nachweisbar von den Aktionären getätigte Kapitaleinlage steuerfrei rückzahlbar; demgegenüber soll die Ausschüttung von durch die Gesellschaft selbst erwirtschafteten Gewinnreserven weiterhin der Einkommenssteuer unterliegen; Art. 20 Abs. 3 DBG ist nicht auf inländische Gesellschaften beschränkt, sondern beinhaltet auch die Rückzahlung von Kapitaleinlagen durch ausländische Gesellschaften (vorliegend eine in Deutschland ansässige AG); dabei hat die steuerpflichtige Person, die sich auf das Kapitaleinlageprinzip beruft, den Bestand entsprechender Kapitaleinlagereserven zu beweisen (steueraufhebende Tatsache); entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist das vorliegend massgebliche «steuerliche Einlagekonto» gemäss dem deutschen Körperschaftssteuergesetz (KStG) dem Konto «Reserven aus Kapitaleinlagen», welches in der Handelsbilanz gesondert auszuweisen ist, nicht gleichzustellen, da das deutsche Einlagekonto einen anderen Zweck verfolgt als das Konto «Reserven aus Kapitaleinlagen» nach schweizerischem Recht (E. 5.1 mit weiteren Hinweisen); die betreffende Dividende ist demzufolge nicht als steuerfreie Rückzahlung einer Kapitaleinlage sondern als steuerbare Dividende zu qualifizieren; Abweisung der Beschwerde.
- Urteil vom 28. Juli 2017 (2C_664/2017): Direkte Bundessteuer und Kantons- und Gemeindesteuern 2013 und 2014 (Thurgau); Bussenverfügungen 2013 und 2014; Nichteintreten im vereinfachten Verfahren wegen offensichtlichen Fehlens einer hinreichenden Begründung und offensichtlicher Unzulässigkeit der Beschwerde.
- Urteil vom 14. August 2017 (2C_674/2017): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2002 (Bern); Nachsteuern; Ablehnung des Präsidenten der Steuerrekurskommission; die Vorbefassung des Präsidenten im Zusammenhang mit der Besteuerung des Alleinaktionärs schlägt nicht unmittelbar auf die Beurteilung der entsprechenden Aktiengesellschaft durch; Abweisung der Beschwerde.
- Urteil vom 11. Juli 2017 (2C_871/2016, 2C_872/2016): Direkte Bundessteuer und Kantons- und Gemeindesteuern 2005 (Bern); Unzulässigkeit des Abzugs der Kosten, die ein Steuerpflichtiger zur Instandstellung einer neuerworbenen und vom bisherigen Eigentümer vernachlässigten Liegenschaft kurz nach deren Anschaffung aufwenden muss (Dumont-Praxis); die per Ende 2009 abgeschaffte Dumont-Praxis kommt für das vorliegend massgebliche Steuerjahr 2005 noch zur Anwendung; Nichtberücksichtigung eines im Vorjahr (2004) aufgrund eines Minuseinkommens nicht abziehbaren und trotz Dumont-Praxis steuerlich anerkannten Unterhaltskostenbeitrags im Folgejahr (2005); entsprechende Reduktion des steuerbaren Einkommens in diesem Umfang; die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen.
- Urteil vom 10. August 2017 (2C_567/2016, 2C_568/2016): Direkte Bundessteuer und Kantons- und Gemeindesteuern 2008 (Genf); Unterhaltsbeitrag getrennt lebender Ehegatten mit zwei gemeinsamen Kindern; Festlegung und steuerliche Abzugsfähigkeit von Unterhaltsbeiträgen infolge Auflösung des gemeinsamen Haushaltes; das Bundesgericht heisst die Beschwerde gut und weist den Fall zur Neubeurteilung und Neufestlegung der Verfahrenskosten an die Vorinstanz zurück.
- Urteil vom 25. Juli 2017 (2C_966/2016): Direkte Bundessteuer 2010 (Zürich); selbständige Erwerbstätigkeit im Rahmen eines gewerbsmässigen Liegenschaftenhandels; Aufrechnung von Einkommen aus gewerbsmässigem Liegenschaftenhandel; die Reinvestition eines aus einem gewerbsmässigen Liegenschaftenhandel erzielten Gewinns in den Umbau eines weiteren Objekts ist als starkes Indiz dafür zu werten, dass die Beschwerdeführer weiterhin im Immobiliensektor tätig sein wollten und damit ein Indiz für eine selbständige Erwerbstätigkeit; Gewinnstrebigkeit bejaht; Abweisung der Beschwerde.
- Urteil vom 27. Juli 2017 (2C_661/2017): Direkte Bundessteuer und Kantons- und Gemeindesteuern 2011 (Thurgau); offensichtliches Fehlen einer hinreichenden Begründung; Nichteintreten im vereinfachten Verfahren.
- Urteil vom 31. Juli 2017 (2C_99/2017, 2C_100/2017): Direkte Bundessteuer und Kantons- und Gemeindesteuern 2013 (Zürich); Abzug von Fahrt- und Weiterbildungskosten; fraglich war, ob dem Beschwerdeführer die geltend gemachten Kosten für die Benutzung des Autos respektive der öffentlichen Verkehrsmittel für den Weg an den Ausbildungsort tatsächlich entstanden sind; der Beschwerdeführer konnte keine Nachweise für die ihm entstandenen Mehrkosten erbringen; auch aus einer entsprechenden Veranlagung in den Vorjahren kann der Steuerpflichtige nichts zu seinen Gunsten ableiten, da der Steuerpflichtige einen Veranschlagungsvorschlag für das betreffende Steuerjahr (analog den Vorjahren) verworfen hatte und das Steueramt demzufolge ohne Weiteres auf seine Einschätzung zurückkommen und den Abzug reduzieren durfte; Abweisung der Beschwerde.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.