Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat den Entscheid des Bundesrats, im Rahmen der Steuervorlage 17 den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer nur auf 20.5% statt auf 21.2% zu erhöhen, mit Unverständnis und Befremden zur Kenntnis genommen.
Der Bundesrat hatte an seiner Sitzung vom 9. Juni 2017 die Eckwerte der Steuervorlage 17 (SV17) verabschiedet. Der Bundesrat folgte bei der Festlegung der Eckwerte zur SV17 im Wesentlichen den Empfehlungen des Steuerungsorgans, hatte aber beschlossen, dass der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer nur auf 20.5% – statt wie vom Steuerungsorgan empfohlen auf 21.2% – erhöht werden soll (vgl. unseren Beitrag vom 9. Juni 2017).
Der Vorstand der FDK hat in einer Medienmitteilung vom 12. Juni 2017 den Entscheid des Bundesrats, die SV17 umzusetzen, zwar grundsätzlich begrüsst, er ist jedoch befremdet über die Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von 21.2% auf 20.5%. Die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer auf 21.2% war Teil eines Kompromisses, der im Rahmen der Ausarbeitung der Eckwerte der SV17 vom Steuerungsorgan getroffen wurde. Zudem war die Erhöhung des Kantonsanteils im Abstimmungskampf unbestritten und wurde auch vom Bundesrat unterstützt.
Der Entscheid des Bundesrates gefährdet nach Auffassung der FDK die Ausgewogenheit der Vorlage und respektiert den Steuerföderalismus nicht mehr. Die Kantone hätten damit weniger Handlungsspielraum, um die Steuereinnahmen mobiler Statusgesellschaften zu sichern und die Auswirkungen auf ihre Gemeinden angemessen zu berücksichtigen. Die FDK werde sich in der Vernehmlassung, nötigenfalls auch in der parlamentarischen Phase, dafür einsetzen, dass der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer wieder auf 21.2% festgesetzt wird.
Die Medienmitteilung der FDK ist hier abrufbar.