Der Regierungsrat von Basel-Stadt unterbreitet dem Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt eine Vorlage zur Teilrevision des Steuergesetzes zwecks Einführung eines Verfahrens zum direkten Abzug der Steuern vom Lohn auf kantonaler Ebene. Der Vorschlag ist Gegenstand politischer Beratungen.
Gemäss einer Kurzmitteilungen aus der Regierungsratssitzung vom 14. März 2017 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt dem Grossen Rat eine Vorlage zur Teilrevision des Steuergesetzes unterbreitet. Ziel ist es, ein Verfahren zum Abzug der Steuern vom Lohn von Arbeitnehmenden einzuführen. Damit soll die vom Grossen Rat entgegen dem Willen des Regierungsrats überwiesene Motion Rudolf Rechsteiner (SP) betreffend „automatisierter freiwilliger Direktabzug der direkten Steuern vom Lohn“ umgesetzt werden.
Die Vorlage für das Lohnabzugsverfahren (Geschäftsnummer 17.0347) wird derzeit von der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt beraten (vgl. den Beschluss des Grossen Rates vom 5. April 2017)
Der Ratschlag und Gesetzesentwurf des Regierungsrates zur Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes vom 15. März 2017 ist hier abrufbar.
Vgl. zum Ganzen auch den NZZ Beitrag vom 11. Mai 2017 ("Warum in Basel-Stadt die Steuern künftig direkt vom Lohn abgezogen werden sollen").