Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 10. - 16. April 2017 publiziert wurden.
- Urteil vom 20. Februar 2017 (A-4783/2015): Mehrwertsteuer; Steuerpflicht eines Unternehmens mit Sitz im Ausland; unternehmerische Tätigkeit; Dienstleistungen in der Schweiz; Steuerperioden Q1/2011 - Q2/2013; Entscheid angefochten beim Bundesgericht. Das Urteil wurde bereits in unserem Beitrag vom 9. April 2017 berücksichtigt.
- Urteil vom 16. Februar 2017 (A-6394/2016): Amtshilfe (DBA Schweiz - Österreich); das Bundesgericht ist mit Urteil vom 20. März 2017 (2C_275/2017) auf die Beschwerde nicht eingetreten; vgl. unseren Beitrag vom 2. April 2017. Das Urteil wurde bereits in unserem Beitrag vom 9. April 2017 berücksichtigt.
- Urteil vom 5. April 2017 (A-5198/2016): Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC-Abgabe); nicht genügend erstellter Sachverhalt; genauere Beweiserhebung erforderlich; die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen; die angefochtene Verfügung der Eidgenössischen Oberzolldirektion (OZD) wird aufgehoben; die Sache wird zwecks weiteren Abklärungen und neuem Entscheid an die Vorinstanz zurückgewiesen.
- Urteil vom 5. April 2017 (A-6231/2016): Mehrwertsteuer (subjektive Steuerpflicht); Steuerperiode 2014; Qualifikation der von der Steuer ausgenommenen Leistungen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG); fraglich war die Qualifikation der kantonalen Bewilligung zur selbständigen Berufsstätigkeit unter dem Titel „Osteopathin oder Osteopath“ (Bewilligung zur Titelführung) als Berufsausübungsbewilligung im Sinne des Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG, unabhängig davon, dass die Tätigkeit als Osteopathin im Kanton Zürich bewilligungsfrei möglich ist (E. 3 und E. 3.1); gemäss Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Bewilligung zur Titelführung des Kantons Zürich nicht als Berufsausübungsbewilligung zu qualifizieren (E. 3.2); die Leistungen der Beschwerdeführerin unter dem Titel „Osteopathin oder Osteopath“ kann aufgrund der fehlenden Berufsausübungsbewilligung nicht als von der Steuer ausgenommene Heilbehandlung im Sinne von Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG gelten; die Beschwerdeführerin unterliegt der obligatorischen Steuerpflicht; der vorinstanzliche Entscheid erweist sich als rechtmässig; die Beschwerde wird abgewiesen (E. 3.5).
- Urteil vom 15. März 2017 (A-4157/2016): Amtshilfe (DBA Schweiz-Spanien); das Bundesgericht hat die Klage gegen diesen Entscheid mit Urteil vom 3. April 2017 (2C_325/2017) für unzulässig erklärt und abgewiesen; vgl. unseren Beitrag vom 16. April 2017.
- Urteil vom 6. März 2017 (A-8069/2015): Rückerstattung der Mehrwertsteuer in Zusammenhang mit Radio- und Fernsehempfangsgebühren; Entscheid angefochten beim Bundesgericht.
- Urteil vom 27. Februar 2017 (A-4353/2016): Amtshilfe (DBA Schweiz-Frankreich); das Bundesgericht hat den Entscheid mit Urteil vom 28. März 2017 (2C_297/2017) bestätigt; vgl. unseren Beitrag vom 9. April 2017.
- Urteil vom 29. Juni 2016 (A-790/2016): Internationale Quellenbesteuerung; Anteilsberechnung gemäss Art. 28 IQG (Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung); das Bundesgericht hat den Entscheid mit Urteil vom 17. März 2017 (2C_654/2016) bestätigt; vgl. unseren Beitrag vom 9. April 2017.
- Urteil vom 22. Oktober 2015 (A-3112/2015): Mehrwertsteuer (Bezugsteuer auf Laborleistungen); Steuerperioden 2011-2013; das Bundesgericht hat den Entscheid mit Urteil vom 9. Dezember 2016 (2C_1076/2015) aufgehoben; vgl. unseren Beitrag vom 16. April 2017.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.