Der Bundesrat ist mit einer weiteren befristeten Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes von 3.8% für Beherbergungsleistungen bis Ende 2027 einverstanden. Er hat am 12. April 2017 eine entsprechende Stellungnahme zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Gemäss einer Medienmitteilung des Bundesrates vom 12. April 2017 teilt der Bundesrat in seiner Stellungnahme die Meinung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N), den Sondersatz von 3.8% um 10 Jahre zu verlängern. Ein Auslaufen des befristeten Sondersatzes auf Ende Jahr sei angesichts der anhaltend schwierigen Lage im Tourismus derzeit nicht angebracht.
Der befristete MWST-Sondersatz für die Hotellerie sowie andere Beherbergungsformen, gilt seit 1996 und wurde bereits fünfmal verlängert. Ende 2017 läuft die aktuelle Verlängerung aus, sofern das Gesetz nicht geändert wird.
Die zugrundeliegende parlamentarische Initiative von Dominique de Buman (15.410) fordert, den Sondersatz künftig definitiv im Mehrwertsteuergesetz zu verankern. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hatte sich nach der Vernehmlassung jedoch für eine befristete Verlängerung um 10 Jahre ausgesprochen. Sie will damit der Branche zwar Planungssicherheit geben, aber weiterhin die Möglichkeit haben, den Sondersatz regelmässig zu überprüfen. Der Bundesrat teilt diese Auffassung.