Die Reform der Altersvorsorge 2020 steht und fällt vor allem mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer. Diese ist Gegenstand des Differenzbereinigungsverfahrens zwischen Ständerat und Nationalrat in der parlamentarischen Frühjahrssession 2017. Ziel ist, die Reform noch in der laufenden Session in die Schlussabstimmung zu bringen (vgl. unseren Beitrag vom 3. März 2017).
Der Ständerrat debattierte am 7. März 2017 (zum dritten und letzten Mal im Rahmen der Differenzbereinigung) über die Altersvorsorge 2020 (vgl. Wortprotokolle).
Eine zentrale Differenz besteht u.a. bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer. Der Ständerat will die Mehrwertsteuer um 1.0% erhöhen, der Nationalrat hingegen nur um 0.6% (vgl. Votum des Bundesrates auf Video).
Für die automatische Rentenalter-Erhöhung, der sog. Stabilisierungsregel, wonach das Rentenalter automatisch auf bis zu 67 Jahre angehoben wird, sobald der AHV-Fonds bei einer Jahresausgabe unter 80% Prozent fällt, sieht der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat keinen Raum. Im Weiteren soll die Witwenrenten nicht angetastet werden, um die Vorlage nicht unnötig in Gefahr zu bringen. Die bürgerliche Mehrheit des Nationalrats ist bereit, dieses Risiko einzugehen. So sollen nach dem Verständnis des Nationalrats nur noch Frauen mit unterstützungsbedürftigen Kindern Anspruch auf eine Witwenrente haben. Zudem soll die Rente von 80% auf 60% einer Altersrente gekürzt werden.
Trotz der festgefahrenen Differenzen konnten wichtige Einigungen erzielt werden. Es handelt sich dabei um die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre, die Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6.0% und die Flexibilisierung des Altersrücktritts.
Sollte der Nationalrat nicht einlenken, führt an einer Einigungskonferenz (vgl. Art. 91 Parlamentsgesetz) keinen Weg mehr vorbei, um doch noch einen „helvetischen Kompromiss“ zu finden.
Kommt in der Konferenz kein Kompromiss zustande oder wird der Kompromiss von einem oder beiden Räten abgelehnt, ist das Gesetzesvorhaben gescheitert.