Am 15. Februar 2017 hat der Schweizer Bundesrat eine Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet, die vorsieht, dass italienische Treuhandgesellschaften, die der Steuersicherung dienen (Fiduciarie statiche), von der Umsatzabgabe befreit werden sollen. Stimmt das Parlament zu, werden Schweizer Banken, die italienische Vermögen verwalten, nicht länger durch mehrfach erhobene Umsatzabgaben benachteiligt.
Gemäss der Medienmitteilung des Bundesrates vom 15. Februar 2017 werden mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung Organisationen, die zum Zweck der Steuersicherung zwischen Kunden und Kundinnen im Ausland und deren Schweizer Bank zwischengeschaltet sind, künftig von der Umsatzabgabe befreit.
Die von der Vorlage erfassten Organisationen dürfen ausschliesslich die Steuer- und Meldepflichten der Kundin oder des Kunden in ihrem Wohnsitzstaat sicherstellen und dürfen keine weiteren Vermögensdienstleistungen erbringen. Zudem müssen sie einer staatlichen Bewilligungs- oder Kontrollpflicht unterstehen.
Gemäss der Mitteilung des Bundesrates werden aus heutiger Sicht praktisch einzig die italienischen „Fiduciarie statiche" unter diese Bestimmung fallen. Wertschriftentransaktionen von italienischen Kunden mit Bankdepot in der Schweiz, bei denen eine „Fiduciarie statiche" zwischengeschaltet ist, unterlagen bisher mehrfach der Umsatzabgabe. Mit der Steuerbefreiung wird somit ein Wettbewerbsnachteil der Schweizer Banken beseitigt. Insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit der Banken im Kanton Tessin wird hierdurch gestärkt.
Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang die nachfolgenden Unterlagen publiziert:
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesänderung geht auf die Motion von Fabio Abate (Anerkennung bestimmter italienischer Finanzintermediäre als Börsenagenten, 13.4253) zurück.