Das Bundesgericht hat die Beschwerden betreffend die eidgenössische Volksabstimmung vom 25. September 2022 über die «Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer» und die «Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV21)» abgewiesen.
Der Bundesrat wartet die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung ab und wird die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen.
Die entsprechenden Medienmitteilungen des Bundesgerichts bzw. des Bundesrats sind hier bzw. hier abrufbar.