Der «Foreign Account Tax Compliance Act» (FATCA) ist eine US-Regelung, die seit dem 1. Januar 2014 weltweit für alle Länder gilt. Sie verlangt von ausländischen Finanzinstituten, dass sie den US-Steuerbehörden Informationen über US-Konten weitergeben oder eine Steuer erheben.

Die Schweiz setzt FATCA derzeit nach dem sogenannten Modell 2 um. Demnach melden schweizerische Finanzinstitute die Kontodaten mit Zustimmung der betroffenen US-Kunden direkt an die US-Steuerbehörde. Daten über nicht zustimmende US-Kunden müssen die USA auf dem ordentlichen Amtshilfeweg anfordern. Umgekehrt fliessen keine Kontodaten von den USA in die Schweiz.

Im Oktober 2014 beschloss der Bundesrat, den automatischen Informationsaustausch einzuführen. Als Folge davon beauftragte er das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), mit den USA Verhandlungen für einen Wechsel vom Modell 2 zum Modell 1 aufzunehmen. Beim Modell 1 tauschen die Steuerbehörden beider Länder gegenseitig automatisch Informationen über Kontodaten aus. Damit erhält die Schweiz neu auch Kontodaten aus den USA. Die Schweizer Finanzinstitute werden die erforderlichen Daten nicht wie bisher an die US-Behörden, sondern an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) liefern, welche sie dann an die US-Steuerbehörden übermittelt.

Die Umsetzung des FATCA-Abkommens erfordert eine Anpassung des nationalen Rechts. In der Schweiz werden die Eidgenössischen Räte darüber befinden. Gemäss aktueller Planung sollte der Modellwechsel in der Schweiz per 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Das neue FATCA-Abkommen ist hier abrufbar.