Im Hinblick auf das Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2022 über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen per 1. Januar 2025 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) am 18. Dezember 2024 die steuerbaren Ertragsanteile von Leibrentenversicherungen nach VVG (vgl. Art. 22 Abs. 3 Bst. a und b DBG) publiziert.

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