Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) verändert sich im Steuerjahr 2025 und beträgt:

  • für Steuerpflichtige mit 2. Säule: CHF 7'258; und
  • für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: CHF 36’288

Die Höchstabzüge sind gleichzeitig auch die massgeblichen Einzahlungslimiten.
Weitere Informationen sind hier abrufbar.