Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 10. - 16. Februar 2025 publiziert wurden:

  • Urteil vom 6. Februar 2025 (A-1348/2023): Direkte Bundessteuer, Veranlagungsort (2017 - 2020); Gemäss Art. 3 Abs. 1 DBG sind natürliche Personen aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben. Art. 3 Abs. 2 DBG präzisiert, dass eine Person einen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz hat, wenn sie sich hier mit der Absicht dauernden Verbleibs aufhält oder wenn ihr das Bundesrecht dort einen besonderen gesetzlichen Wohnsitz zuweist. Der Wohnsitz liegt demnach dort, wo sich im Lichte dieser Tatsachen objektiv betrachtet der Mittelpunkt der Lebensinteressen – der Lebensmittelpunkt – der betroffenen Person befindet. Vorliegend konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Lebensmittelpunkt von der Zürcher Gemeinde ins 13 Km entfernte Zug verlegt wurde. Die vom Kanton Zug vorgenommene Veranlagung bezüglich der direkten Bundessteuer ist somit nichtig. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 5. Februar 2025 (A-2169/2024): Haushaltabgabe; Verfügung vom 23. Februar 2024 (Verfassungsmässigkeit); Die Haushaltabgabe für den Radio und Fernseher ist geräteunabhängig ausgestaltet und von jedem Privathaushalt zu bezahlen. Da Bundesgesetze für die rechtsanwendenden Behörden – und damit auch für das Bundesverwaltungsgericht – massgebend sind, muss das Vorliegen einer verfassungsmässigen Grundlage nicht geprüft werden. Abweisung der Beschwerde des Abgabepflichtigen.

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Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.