Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 22. - 28. Juli 2024 publiziert wurden:

  • Urteil vom 28. Juni 2024 (9C_213/2024): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2021 und 2022 (Graubünden); streitig ist, ob eine Veranlagung der A. AG bei welcher nur die Minimalsteuer geschuldet ist, anfechtbar ist. Ergibt sich eine Nullveranlagung, fehlt es regelmässig an einem Feststellungs- oder einem anderen Rechtsschutzinteresse. Auch wenn das steuerbare Kapital höher ausfällt als deklariert, aber immer noch nur die Minimalsteuer geschuldet ist, wird die Legitimation der Steuerpflichtigen verneint. Abweisung der Beschwerde der A. AG.
  • Urteil vom 27. Juni 2024 (9C_527/2023): Direkte Bundessteuer sowie Staats- und Gemeindesteuern 2014-2016 (Neuenburg); Kapitalleistung aus Vorsorge und Abzug von Einkäufen in die berufliche Vorsorge; strittig war zunächst, ob die Überweisung von Vorsorgeguthaben von zwei Einrichtungen der beruflichen Vorsorge auf Freizügigkeitskonten eine steuerbare Kapitalleistung darstellt. Die kantonalen Instanzen vertraten die Auffassung, der Steuerpflichtige habe mit der Teilpensionierung einen vorsorgerechtlichen und reglementarischen Anspruch auf den Bezug einer Kapitalleistung begründet. Das BGer hielt dazu fest, dass die Übertragung der Austrittsleistung auf (höchstens zwei) Freizügigkeitseinrichtungen zulässig sei und dass die übertragenen Leistungen nicht fällig seien, sondern nur ein Anwartschaftsanspruch bestehe. Der vorsorgerechtliche Anspruch auf die Austrittsleistung an sich begründe somit noch keine steuerbare Kapitalleistung. Da die vor der Teilpensionierung getätigten Einkäufe auf den Freizügigkeitskonten und damit im Vorsorgekreislauf verblieben, verneinte das BGer - anders als die Vorinstanzen - auch eine Verletzung der Dreijahresfrist gemäss Art. 79b Abs. 2 BVG. Ebenso verneinte das BGer das Vorliegen einer Steuerumgehung, da die steuerpflichtige Person keine Bezüge aus den Freizügigkeitskonten getätigt habe. Die blosse Möglichkeit, den Zeitpunkt der Auszahlung einer Kapitalleistung nach Belieben zu bestimmen, genüge nicht. Gutheissung der Beschwerde des Beschwerdeführers.

Nichteintreten / Erledigung infolge Rückzugs:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.