Am 29. Januar 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Genehmigung der völkerrechtlichen Grundlage zum Informationsaustausch in Sachen OECD-Mindestbesteuerung eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 8. Mai 2025.
Ziel ist, dass die betroffenen multinationalen Unternehmensgruppen ihre Informationen künftig zentral in einem Staat einreichen können. Dabei sollen die am Informationsaustausch beteiligten Staaten zudem prüfen können, ob die Steuerberechnungen multinationaler Unternehmensgruppen korrekt sind.
Das zuständige Gremium der OECD/G20 hat im Januar 2025 die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Informationsaustausch zur OECD-Mindestbesteuerung publiziert. Der erste Informationsaustausch im Rahmen der GloBE-Vereinbarung soll 2026 erfolgen.
Die nationale Umsetzung erfolgt in einem separaten Gesetzesentwurf, der voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 in die Vernehmlassung geschickt wird.
Die Vernehmlassungsvorlage ist hier abrufbar, der Bundesbeschluss hier und der erläuternde Bericht hier.