Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die «Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung» aktualisiert.
Dabei wurden folgende wesentlichen Änderungen in der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung vorgenommen (gültig für Lohnausweise betreffend die Steuerperiode(n) ab 2025):
- RZ 10: Textliche Ergänzung von «ausschliesslich»;
- RZ 11: Textliche Ergänzung von «zum Zeitpunkt des Ausfüllens aktuelle und vollständige»;
- RZ 62: Betragliche Anpassung für geringfügige Löhne gemäss AHV neu CHF 2'500 per 01.01.2025;
- RZ 67: Streichung des Satzes «Die Angabe des Beschäftigungsgrads, z. B. «50%-Stelle», ist erwünscht».
Die aktualisierte Wegleitung ist hier abrufbar.