Die Schweiz und die Niederlande haben am 12. Juni 2019 ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA) unterzeichnet.
Das Änderungsprotokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um, präzisiert einige Begriffe und passt das DBA an die aktuelle Vertragspolitik der beiden Staaten an.
Das Änderungsprotokoll enthält insbesondere
- eine Missbrauchsklausel;
- Präzisierungen zum Begriff der Vorsorgeeinrichtung.
Bevor das Änderungsprotokoll in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.
Die entsprechende Medienmitteilung sowie das Änderungsprotokoll sind hier abrufbar.