Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat das Rundschreiben Nr. 212 «Merkblätter für die Quellenbesteuerung und Übersichten über die Doppelbesteuerungsabkommen» (Stand 1.1.2025) publiziert.
Eine in Kraft getretene Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Kuwait führt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 zu Änderungen in Bezug auf die privatrechtlichen Vorsorgeleistungen als auch auf die Ersatzeinkünfte. Neu unterliegen auch Renten der Quellensteuer. Eine Rückerstattung der Quellensteuer ist sowohl bei Renten als auch bei Kapitalleistungen der 2. Säulen aus privatrechtlicher Vorsorge nur noch dann möglich, sofern ein Besteuerungsnachweis von Kuwait vorgelegt wird.
Ebenfalls eine Änderung hat das Merkblatt «Quellenbesteuerung von Ersatzeinkünften» erfahren. Präzisiert wurden hier die Ausführungen zum Grenzgängerabkommen vom 23. Dezember 2020 mit Italien unter Ziff. 2.3.3., 3.2. und 4.2.
Die ESTV hat ihre Merkblätter und Übersichten entsprechend ergänzt.
Das Rundschreiben Nr. 212 ist hier abrufbar.