Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 3. - 9. Februar 2025 publiziert wurden:
- Urteil vom 24. Januar 2025 (A-2677/2023): Verrechnungssteuer 2012-2016 (Erhebung); Eine allfällige spätere Umwandlung von geldwerten Leistungen (aus mehreren Vorjahren) in ein Darlehen an den Leistungsempfänger ändert nichts an der Qualifikation der Leistungen als geldwerte Leistungen, auf denen die Verrechnungssteuer zu erheben ist. Das Meldeverfahren kann sodann nicht gewährt werden, da zwar eine diesbezügliche Selbstanzeige bei der kantonalen Steuerverwaltung in Bezug auf die Steuerpflichtige, nicht aber in Bezug auf ihren Gesellschafter (natürliche Person) vorliegt. Damit kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass der Gesellschafter die an ihn geflossenen geldwerten Leistungen in seiner Steuererklärung angegeben hat. Dies wäre aber eine Voraussetzung dafür, dass er einen Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer hat. Da zweifelhaft ist, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, kann das Meldeverfahren nicht angewendet werden. Überwiegende Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
- Urteil vom 30. Januar 2025 (A-1418/2023): Nacherhebung MWST (1. HJ 2015 - 2. HJ 2017); Streitig war der geltend gemachte Vorsteuerabzug in Bezug auf diverse Eingangsrechnungen der steuerpflichtigen einfachen Gesellschaft. Besagte Rechnungen wiesen nicht die MWST aus, sondern enthielten den Vermerk "inkl. MWST" oder "TTC" (toutes taxes comprises). Soweit die Steuerpflichtige durch weitere Dokumentationen nachweisen konnte, dass die MWST durch sie bezahlt und von den Lieferanten abgerechnet wurde, wird der Vorsteuerabzug gewährt und die Beschwerde insofern teilweise gutgeheissen.
Updates
- Urteil vom 20. September 2021 (A-4520/2020): Radio- und Fernsehabgabe; Entscheid bestätigt durch BGer mit Urteil vom 10. Dezember 2021 (2C_852/2021)
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.