Am 29. Januar 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassungsvorlage zum Entlastungspaket 27 (EP27) verabschiedet. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Mai 2025.

Mehr als die Hälfte der insgesamt 59 vorgeschlagenen Massnahmen bedingt eine Gesetzesänderung.

Aus steuerlicher Sicht relevant ist die vorgesehene höhere Besteuerung von Kapitalbezügen der 2. und 3. Säule.

Der Bundesrat hat das Modell gegenüber dem Vorschlag der Expertengruppe angepasst. Demnach sollen Kapitalbezüge weiterhin gesondert vom übrigen Einkommen besteuert werden, wobei ein neuer progressiver Spezialtarif die bisherigen Tarife ablöst. Die steuerliche Begünstigung von Kapitalbezügen im Vergleich zum Rentenbezug wird damit reduziert, tiefe Bezüge werden aber weiterhin zu sehr gemässigten Sätzen besteuert.

Die Tabelle mit der Übersicht der Massnahmen ist hier abrufbar, die Übersicht über die betroffenen Aufgabengebiete hier und die Vernehmlassungsvorlage hier.