Bei Postsendungen, die eine Frist auslösen und am Wochenende zugestellt werden, soll die Frist erst am folgenden Werktag zu laufen beginnen. Im Zivilprozessrecht gilt dieser Grundsatz bereits, nun soll er auf das ganze Bundesrecht übertragen werden.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und die entsprechende Botschaft verabschiedet. Um diese Zustellungsfiktion ins gesamte Bundesrecht zu übertragen, müssen verschiedene Gesetze geändert werden. Konkret betroffen sind das VwVG, das BGG, das MStG, der MStP, das DBG und das ATSG. Um sicherzustellen, dass die Zustellungsfiktion im gesamten Bundesrecht gilt und keine Rechtslücken bestehen, schlägt der Bundesrat ausserdem vor, die neue Regel im Bundesgesetz über den Fristenlauf an Samstagen explizit festzuhalten. Aufgrund der Rückmeldungen in der Vernehmlassung hat der Bundesrat zusätzlich das StHG in die Vorlage einbezogen. Damit soll künftig eine einheitliche Regelung für die Zustellung von Steuersachen an Wochenenden und Feiertagen auf Bundes- und Kantonsebene gelten.

Die Botschaft ist hier abrufbar, der Entwurf hier und das Ergebnis aus dem Vernehmlassungsverfahren hier.