Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 15. - 21. September 2025 publiziert wurden:
- Urteil vom 02. September 2025 (A-1426/2024): Mehrwertsteuer; subjektive Steuerpflicht; Leistungen an eng verbundene Personen; Entgelt - Nicht-Entgelt; Bezugssteuer 2014 - 2018; Im vorliegenden Fall ist zunächst strittig und zu prüfen, ob die von den «Mitgliedern» geleisteten Zahlungen an die Beschwerdeführerin als Spenden oder als Entgelte zu qualifizieren sind. Das Gericht kommt in diesem Punkt zum Schluss, dass kein steuerbares Entgelt vorliegt. Ausserdem gilt es zu klären, wie es sich bei den Zahlungen der sog. «Einzelspender» verhält. Ein Leistungsverhältnis ist demnach auch hier zu verneinen, weshalb die streitbetroffenen Mittelflüsse als sog. Nicht-Entgelte gelten. Sodann sind die Zahlungen von fünf juristischen Personen an die Beschwerdeführerin zu qualifizieren (als Spenden oder Entgelte) und damit zusammenhängend, ob die Bekanntmachung dieser Zahlungen auf der Internetseite der Beschwerdeführerin als steuerbare Werbeleistung oder von der Steuer ausgenommene Bekanntmachungsleistung gilt. Es handelt sich um von der Steuer ausgenommene Bekanntmachungsleistungen. Überdies muss geklärt werden, ob die Zahlungen von der nahestehenden Stiftung an die Beschwerdeführerin als Entgelt für die allfällige Projektbewirtschaftung/-betreuung oder als Spenden einzuordnen sind. Ein Leistungsverhältnis ist demnach auch hier zu verneinen, weshalb die streitbetroffenen Mittelflüsse als sog. Nicht-Entgelte gelten. Ausserdem muss geklärt werden, ob die Einnahmen aus Personalverleih der Mehrwertsteuer unterliegen und ein drittpreiskonforme Verrechnung gegeben ist. Schliesslich gilt es zu klären, ob zwischen den Leistungen der Beschwerdeführerin und den Leistungen (sog. «Sachspenden») von Herrn G. und der H. GmbH jeweils Tauschgeschäfte vorliegen, oder ob es sich um Spenden gehandelt hat und wie es sich mit der subjektiven Mehrwertsteuerpflicht und den Dienstleistungsbezügen aus dem Ausland verhält. Die Beschwerde wird in diesen Punkten abgewiesen. Die von der Beschwerdeführerin diesbezüglich geschuldete Mehrwertsteuer einschliesslich der Verzugszinse hat die Vorinstanz zu berechnen. Die Beschwerde wird folglich teilweise gutgeheissen.
- Urteil vom 02. September 2025 (A-6278/2024): Mehrwertsteuer; Ort der Dienstleistungen; Offshore-Unternehmen; Kann der Nachweis nicht erbracht werden, dass die Offshore-Gesellschaften, welche steuerbare Finanzdienstleistungen bezogen haben, nicht durch Personen in der Schweiz beherrscht werden, gilt der Ort der Dienstleistung als im Inland. Teilweise Gutheissung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
- Urteil vom 20. März 2025 (A-4773/2022): CO2-Sanktion gemäss Art. 13 des CO2-Gesetzes für das Jahr 2021; Beim Datum des 31. Januar nach Ablauf des Referenzjahres gem. Art. 24 Abs. 1ter CO2-Verordnung für die Einreichung der CoC-basierten Daten handelt es sich um eine Verwirkungsfrist. Abweisung der Beschwerde der Beschwerdeführerin.
Amtshilfe:
- Urteil vom 03. September 2025 (A-1400/2024): Amtshilfe DBA CH-AR
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.