Der Bundesrat hat am 1. Mai 2024 die Botschaft zum mit Serbien unterzeichneten Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Serbien-Montenegro verabschiedet.

Das DBA wurde zu einer Zeit abgeschlossen, in der Serbien und Montenegro noch einen einzigen Staat bildeten. Inzwischen hat sich die Föderation aufgelöst und Serbien und Montenegro bilden zwei getrennte Staaten. Die Bestimmungen dieses Änderungsprotokolls gelten nur für Serbien, nicht aber für Montenegro, für das weiterhin das bestehende Abkommen gilt.

Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem Base Erosion and Profit Shifting-Projekt (BEPS) in Sachen DBA um und enthält insbesondere eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer steuerlichen Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Es beinhaltet zudem eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Anfrage.

Bevor das Protokoll in Kraft treten kann, muss es in beiden Ländern vom Gesetzgeber genehmigt werden.

Die Botschaft ist hier abrufbar und das Protokoll hier.

Die vollständige Medienmitteilung mit weiterführenden Informationen ist hier abrufbar.