Strafentscheide schliessen Strafverfahren betreffend die Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben und den internationalen Informationsaustausch ab, wenn sie rechtskräftig sind.
Die Strafentscheide können anonymisiert ab Eintritt der Rechtskraft (frühestens ab Oktober 2020) eingesehen werden. Für Massenverfahren, in welchen sich die Entscheide nur in den Namen, den Daten und der Bussenhöhe unterscheiden, werden Modellentscheide zur Einsicht aufgelegt.
Die Einsicht ist jeweils kostenlos und findet nach schriftlicher oder telefonischer Terminvereinbarung in den Räumlichkeiten der ESTV statt. Allfällige Kopien sind gebührenpflichtig.
Interessierte melden sich bei einsicht.strafentscheide@estv.admin.ch. Die Information der ESTV ist hier abrufbar.