Dem Modernisierungsbedarf des Verwaltungsstrafrechts will der Bundesrat mit einer Totalrevision des VStrR Rechnung tragen. Dabei soll das Verwaltungsstrafrecht effizienter gestaltet und der StPO angeglichen werden. Gleichzeitig sollen die zuständigen Behörden mit verfahrensrechtlichen Instrumenten ausgestattet werden. Insbesondere sollen die Verwaltungseinheiten direkt auf die Unterstützung der zuständigen Kantonspolizeien oder der Bundeskriminalpolizei zurückgreifen können. Zudem ist vorgesehen, dass die Verwaltung direkt beim zuständigen Gericht Anklage erheben und diese im Gerichtsverfahren selbstständig vertreten kann.
Er hat dazu an seiner Sitzung vom 31. Januar 2024 die entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis am 10. Mai 2024.
Der Vorentwurf sowie der erläuternde Bericht und weitere Informationen sind hier abrufbar.